Ablauf
Was ist zu berücksichtigen
bzw. wie läuft das jetzt ab?
Danke für Ihr Interesse an mir und meiner Praxis. Anbei eine Beschreibung was es zu berücksichtigen gilt.
+43 650 3800651
Vorgang
01
Kontaktaufnahme
Rufen Sie mich an, um Ihr Anliegen zu besprechen und offene Fragen zu klären.
02
Überweisung holen
Bevor Sie das erste Mal in meiner Praxis kommen, benötigen Sie einen Verordnungsschein von Ihrem Facharzt/Fachärztin, für Neurologie, HNO, Kinderheilkunde oder Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.
03
Darauf stehen muss
1. Diagnose (z.B.:Aphasie, Dysphagie….)
2. Art der Therapie (logopädische Therapie)
3. Anzahl und Dauer der Einheiten (z.B.: 10 x 60 Min)
04
Bewilligung
Der Verordnungsschein muss vom zuständigen Chefarzt bewilligen werden. Dies ist die Voraussetzung für die Rückerstattung der Therapiekosten.
05
Behandlunsstart
Mit Erhalt der Bewilligung, kann der erste Behandlungstermin stattfinden.
06
Refundierung
Als Wahllogopädin arbeite auf Refundierungsbasis. Die Begleichung der Kosten erfolgt mittels Honorarnote. Die Honorarnoten schicken Sie nach Beendigung der Therapie oder nach zehn Therapieeinheiten an Ihre Krankenkasse.
07
Rückerstattung
Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten zwischen 50-70%. Private Zusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen den Rest, sodass bis zu 100 % der Therapiekosten rückerstattet werden können.
08
Absage
Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn verschoben werden. Versäumte Termine oder zu kurzfristige Absagen werden mit 30,00 € in Rechnung gestellt (Wird nicht refundiert).


